Analog zu öffentlichen Feuerwehren hat es sich auch im betrieblichen Kontext deutschlandweit etabliert, eine Bedarfsplanung für die eigenen Gefahrenabwehrkräfte durchzuführen. Diese Pläne werden Bedarfs- und Entwicklungspläne genannt.
Der Fokus liegt hier klar bei der Planung und Beratung angeordneter und anerkannter Werkfeuerwehren. Aber auch Betriebsfeuerwehren oder weitere Brandschutzeinsatzkräfte unterstützen wir bei der innerbetrieblichen Gefahrenabwehrplanung.
Bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird die spezifische Risikosituation im Zuständigkeitsgebiet der betrieblichen Feuerwehr (im Werk/Institut/Klinik etc.) untersucht. Darauf aufbauend werden betriebsspezifische Einsatzszenarien mit der Werkfeuerwehr entwickelt und der zur Bewältigung erforderliche Personal- und Technikansatz hergeleitet. Ziel ist es, Schutzziele für die Werkfeuerwehr zu definieren und individuelle Lösungskonzepte darzustellen.
Parallel wird die Leistungsfähigkeit der betrieblichen Feuerwehr betrachtet. Hierbei wird analysiert, ob die Schutzziele in den vorgefundenen Strukturen eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, können wichtige Schlüsse für die zukünftige Entwicklung der Werkfeuerwehr hergeleitet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Gerne stehen wir Ihnen aber auch bei weiteren Fragestellungen in Bezug auf Ihre betriebliche Feuerwehr beratend zur Seite und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung.
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