Kommunen sind gemäß der in den Bundesländern geltenden Landesfeuerwehrgesetze dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.
Zur Bemessung der kommunalen Feuerwehr ist ein Bedarfsplan aufzustellen, der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden muss. In den meisten Bundesländern ist die Aufstellung und Fortschreibung von Feuerwehrbedarfsplänen verpflichtend (u.a. in Nordrhein-Westfahlen, Baden-Württemberg, Hessen). Darin wird insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Einsatzmitteln und Einrichtungen festgelegt, wobei auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen (Synonyme: Brandschutzbedarfspläne, Gefahrenabwehrbedarfspläne, Bedarfs- und Entwicklungspläne…), indem wir entsprechende Analysen oder spezifische Analysen durchführen, die vollständige Verschriftlichung vornehmen und den fertigen Entwurf in den politischen Gremien bzw. den kommunalen Entscheidungsträgern vorstellen.
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