Der Feuerwehrbedarfsplan

Ein Bedarfsplan leitet auf Basis der örtlichen Verhältnisse die notwendigen Schutzziele für die Bevölkerung ab und legt die Vorhaltung im Bereich Organisation, Technik, Personal und baulicher Anlagen für die Feuerwehren fest. In einem Bedarfsplan werden somit, ausgehend vom IST-Zustand, die zukünftige Struktur und die notwendigen Maßnahmen sowie Investitionen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr festgelegt. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Feuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff, offizielle Bezeichnung u.a. in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein
  • Brandschutzbedarfsplan: u.a. in NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen
  • Bedarfs- und Entwicklungsplanung: Hessen
  • Gefahrenabwehrplan: u.a. in Bayern, Berlin, Brandenburg
  • Werkfeuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff für Werkfeuerwehren

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist nicht in allen Bundesländern verpflichtend, jedoch das Instrument zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr und damit zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausgewogenen Feuerwehrbedarfsplanung, die neben den feuerwehrtaktischen Aspekten auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der kommunalen Haushaltsführung berücksichtigt. Insofern liefert dieser Feuerwehrbedarfsplan eine Abwägung zwischen den fachlich erforderlichen Bemessungsszenarien und deren finanziellen Auswirkungen.

Wissenswertes über den Feuerwehrbedarfsplan

Ein Bedarfsplan bewertet die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Er legt Ziele für den Schutz der Bevölkerung fest.

Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Gemeinde.

In Deutschland stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch durch ein Schadenfeuer. Bei Verkehrsunfällen sterben sogar fast 9 Menschen pro Tag (Quelle: Tagesmittel, stat. Bundesamt, Jahr 2016). Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen lassen sich Schadensereignisse und Unfälle nicht vollkommen verhindern. Gesamtgesellschaftlicher Konsens ist es jedoch, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Opfer auszuschließen. Hierfür soll jede Stadt und jede Gemeinde über eine leistungsfähige Feuerwehr verfügen.