Der Feuerwehrbedarfsplan
Ein Bedarfsplan leitet auf Basis der örtlichen Verhältnisse die notwendigen Schutzziele für die Bevölkerung ab und legt die Vorhaltung im Bereich Organisation, Technik, Personal und baulicher Anlagen für die Feuerwehren fest. In einem Bedarfsplan werden somit, ausgehend vom IST-Zustand, die zukünftige Struktur und die notwendigen Maßnahmen sowie Investitionen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr festgelegt. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Bezeichnungen:
- Feuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff, offizielle Bezeichnung u.a. in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein
- Brandschutzbedarfsplan: u.a. in NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen
- Bedarfs- und Entwicklungsplanung: Hessen
- Gefahrenabwehrplan: u.a. in Bayern, Berlin, Brandenburg
- Werkfeuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff für Werkfeuerwehren
Die Feuerwehrbedarfsplanung ist nicht in allen Bundesländern verpflichtend, jedoch das Instrument zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr und damit zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausgewogenen Feuerwehrbedarfsplanung, die neben den feuerwehrtaktischen Aspekten auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der kommunalen Haushaltsführung berücksichtigt. Insofern liefert dieser Feuerwehrbedarfsplan eine Abwägung zwischen den fachlich erforderlichen Bemessungsszenarien und deren finanziellen Auswirkungen.