Für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes sind Städte und Gemeinden in ihrem Wirkungskreis zuständig. Hierzu soll eine leistungsfähige Feuerwehr vorgehalten werden. Die Leistungsfähigkeit von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehr ist dabei von einer Vielzahl in sich verzahnter Einflusskriterien abhängig. Deshalb sind zur Beantwortung von Bedarfsfragestellungen zunächst vielschichtige Detailauswertungen notwendig. Darauf aufbauend müssen individuelle SOLL-Konzepte erarbeitet werden, um gesetzliche Vorgaben und den Stand der Technik mit angepassten Maßnahmen erreichen zu können.

Die Kernpunkte einer Brandschutzbedarfsplanung / Gefahrenabwehrplanung / Feuerwehrbedarfsplanung sind:

Die Bewertung der IST-Struktur wird als Grundlage für die SOLL-Konzeption benötigt. In ihr werden eventuelle Mängel oder Besonderheiten in den Feuerwehrhäusern, der Technik, der Infrastruktur, im Bereich Löschwasser oder bei anderen Aspekten festgestellt, die einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr haben könnten.

Die kommunale Struktur ist der Ausgangspunkt für viele Einflussfaktoren einer Feuerwehr. Aus ihr ergeben sich unter anderem das Risikopotenzial, der Einfluss des Demografischen Wandels und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen.

Hinsichtlich der Verfügbarkeit des ausrückenden Personals einer Freiwilligen Feuerwehr muss berücksichtigt werden, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund der Freiwilligkeit nicht immer verbindlich zu bestimmten Uhrzeiten herangezogen werden können. Bei vielen Mitgliedern liegen Wohn- und Arbeitsort räumlich voneinander entfernt, so dass für viele, insbesondere tagsüber, eine Teilnahme an Einsätzen nicht möglich oder sinnvoll ist. Dies war der Grund für die Entwicklung des Abfrageschemas EVA (Einsatzkräfte-Verfügbarkeits-Analyse). Der Leiter der Feuerwehr und die Verwaltung der Kommune bekommen dabei eine aktuelle Übersicht über die Ausrückestärken der jeweiligen Löschgruppen. Stärken und Schwächen in der Einsatzverfügbarkeit werden dabei tageszeitabhängig und auf notwendige Ausbildungen (z.B. Atemschutzgeräteträger) fokussiert ausgewertet. Bei Bedarf können die in der EVA gewonnenen Selbsteinschätzungen durch Simulationen ergänzt werden, um die Auswirkungen bestimmter Strukturveränderungen im Vorfeld abschätzen zu können (z.B. tageszeitabhängiges Ausrücken am jeweils nächstliegenden Feuerwehrstandort).

Der Erreichungsgrad wird unter gegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch die Analyse von Ausrücke- und Fahrzeiten und der Einsatzkräftestärke ermittelt. Der Erreichungsgrad dient als Anhaltspunkt für das Leistungsvermögen einer Feuerwehr und gibt damit das Sicherheitsniveau in einer Stadt / Gemeinde an. Zur Ermittlung des Erreichungsgrades werden die Einsatzdaten vergangener Jahre analysiert und bewertet.

Die Hilfsfrist setzt sich aus der Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle sowie der Ausrücke- und Fahrzeit der Feuerwehr zusammen. Sie ist für die Feuerwehr von besonderer Bedeutung, da es oberste Priorität der Feuerwehr ist, in kürzester Zeit den Einsatzort zu erreichen und Maßnahmen einzuleiten. Sie dient zudem als Grundlage für die Standortplanung von Feuerwehrgerätehäusern und ist ein entscheidendes Kriterium des Erreichungsgrades.

Durch eine mathematische Risikoanalyse kann eine Bewertung und Einschätzung des Risikos mit Bezug auf den abwehrenden Brandschutz erfolgen. Dazu werden alle risikorelevanten verfügbaren Daten wie z.B. Bevölkerungszahl, Schadenseinsätze, Beschäftigtenzahlen in ansässigen Unternehmen nach
einem vorgegebenen Algorithmus[1] verarbeitet und somit das Gesamtrisiko der Stadt / Gemeinde ermittelt. Durch den semi-quantitativen Ansatz der Risikoanalyse ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebietskörperschaften und eine Verlaufskontrolle bei Fortschreibungen gewährleistet.

[1] verändert nach: Grabski, R., et al. (2000): „Methodik einer Risikoanalyse zur Bedarfsermittlung von Feuerwehren“. In: Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes 2000. S. 539-570.

In der Soll-Konzeption werden die Erkenntnisse aus der IST-Struktur erfasst und Verbesserungsmöglichkeiten mit Lösungsansätzen aufgezeigt. Sie bildet das Kernstück eines Brandschutzbedarfsplans / Gefahrenabwehrplans / Feuerwehrbedarfsplans und sorgt für eine zeitgemäße, wirtschaftliche und zukunftsfähige Aufstellung der Feuerwehr.

Eine Feuerwehr steht und fällt mit dem vorhandenen Personal und seiner Ausbildung. Hier werden die eventuell bestehenden personellen Defizite bei der Anzahl der Einsatzkräfte und in der Ausbildung erfasst und analysiert. Zudem wird auf Basis örtlicher Gegebenheiten eine Mindeststärke an Einsatzkräften ermittelt, so dass eine Planungsgrundlage für die zukünftige Anzahl der Einsatzkräfte einschließlich deren Ausbildung besteht.

Für die Bewältigung ihrer Aufgaben ist ein angemessener und schlagfertiger Fuhrpark für die Feuerwehr unabdingbar. Die fahrzeugtechnische Ausstattung sollte sich dabei an dem gegebenen Risikopotenzial orientieren, um sowohl eine Unter- als auch eine Überdimensionierung zu vermeiden. In der Fahrzeugkonzeption wird somit auf Grundlage der vorhandenen Fahrzeuge und des bestehenden Risikopotenzials ein schlagfertiger und zukunftsfähiger Fuhrpark erarbeitet.

Der Demografische Wandel spiegelt sich auch im Feuerwehrwesen wieder. Hier gilt es frühzeitig entsprechende Tendenzen zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch die Einrichtung einer Jugendfeuerwehr, diesen entgegenzuwirken.

Ziel einer Brandschutzbedarfsplanung ist es die Organisationsstruktur, die Personalverfügbarkeit, den Erreichungsgrad und weitere Leistungskriterien einer Feuerwehr nachhaltig zu verbessern.

Es ist grundsätzlich wichtig, dass empfohlene Maßnahmen (SOLL-Konzeption) im Bereich der Brandschutzbedarfsplanung engmaschig überprüft werden. Hierdurch kann den festgestellten Defiziten durch entsprechende Maßnahmen frühzeitig entgegengewirkt werden.

Durch komplexe Anforderungen in den Bereichen des abwehrenden Brandschutzes (Gefahrenabwehr) ist oft eine weiterführende Ausnahmegenehmigungen z.B. für hauptamtliche Einsatzkräfte (z.B. nach BHKG NRW § 13) nötig. Dies gilt vor allem bei Ausnahmegenehmigungs-Verfahren in Absprache mit den Aufsichtsbehörden. Im Rahmen einer Umsetzungsbegleitung können insbesondere folgende Teilbereiche bearbeitet werden:

  • Begleitung von politischen Entscheidungsprozessen
  • Moderation und Begleitung von Gesprächen im Rahmen der Umsetzung mit Einsatzkräften, Politik, Aufsichtsbehörden, usw.
  • Unterstützung bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen z.B. für hauptamtliche Einsatzkräfte (z.B. nach BHKG NRW § 13)
  • Verlaufskontrolle zur Schutzzielerreichung (Erreichungsgrade)
  • Verlaufskontrolle zur Einsatzverfügbarkeit von freiwilligen Einsatzkräften
  • Begleitung von weiteren Maßnahmen (z.B. taktische Ausrichtung, Alarm- und Ausrückeordnung) und Erfolgskontrolle
  • Berichtswesen (Quartalsberichte und Jahresberichte)