Die FORPLAN ® GmbH erstellt für Kommunen Brandschutzbedarfspläne.
Grundlage der Brandschutzbedarfpläne sind gesetzliche Regelungen (z.B.Nordrhein-Westfalen)
und / oder die Qualitätskriterien der AGBF-Deutschland, welche als Regel der Technik gelten.
In den Brandschutzbedarfsplänen wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren dargestellt
und fortgeschrieben so dass eventuell vorhandene Defizite erfasst und behoben werden können.
Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über:
· den Standort und Wirkungsbereich der Feuerwachen bzw. Feuerwehrgeräte-
häuser,
· die Zahl der in einer definierten Zeit zum Einsatzort gelangenden Einsatzkräfte,
· die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte,
· und das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Stadt (Schutzziel).
Ziel der Brandschutzbedarfsplanung ist die umfassende und begründete Information der
Entscheidungsträger von Politik und Verwaltung hinsichtlich des festgestelten Risikopotenzials
in der Kommune. Das festzulegende Schutzziel, welches über Organisation, Größe und
Ausstattung der Feuerwehr entscheidet, wird vom Rat beschlossen.
Aktuelle Pressemitteilung
Einsatzkräfte-Verfügbarkeits-Analyse (EVA)
Hinsichtlich der Verfügbarkeit des ausrückenden Personals der Freiwilligen Feuerwehr
müssen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aufgrund der Freiwilligkeit nicht immer verbindlich
zu bestimmten Uhrzeiten herangezogen werden.
Bei vielen Mitgliedern liegen Wohn- und Arbeitsort räumlich voneinander entfernt, so dass
für viele, insbesondere tagsüber, eine Teilnahme an Einsätzen nicht möglich oder sinnvoll ist.
Das war der Grund für die Entwicklung eines Abfrageschemas EVA.
Eine Analyse erfolgt dann entsprechend tageszeitabhängig.
Der Leiter der Feuerwehr und die Verwaltung der Kommune bekommen dabei eine aktuelle
Übersicht über die Ausrückestärken der jeweiligen Löschgruppen.
Hier können Sie unsere Referenzprojekte herunterladen Referenzprojekte!!
|